Ich berate und vertrete Sie gerne in den Bereichen:

  • Arbeitsmigration (insbesondere im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft)
  • Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Studienzwecken
  • Aufenthaltsverfestigung bis hin zu Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) und Einbürgerung
  • Freizügigkeit für EU-Bürger*innen.

Durch meine langjährige Erfahrung sowie den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Migrationsrechtsrecht und meine kontinuierliche Fortbildung bin ich in der Lage, Sie mit besonderer Kompetenz und Engagement zu beraten und zu vertreten.